Mit folgenden Deutschen Kranken- bzw. Ersatzkassen bestehen derzeit Abrechnungsvereinbarungen:
(Stand Mai 2003)

  • Barmer
  • DAK
  • Techniker
  • Behörde für Inneres
  • Div. AOK's (Bayern, Baden-Württemberg,
    Bremen-Bremerhaven, Niedersachsen,
    Saarland, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz,
    Berlin)
  • KKH
  • Hamburg Münchner
  • Hanseatische Ersatzkasse
  • Bundesknappschaft (nur Bayern)
  • Div. Betriebskrankenkassen
  • Div. Innungskrankenkassen
  • Schwäbisch-Gmündner-Ersatzkasse
  • Gärtner-Krankenkasse
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen

Bei den oben angeführten Krankenkassen können in der Regel 85 % der
Anwendungen im Gasteiner Heilstollen direkt abgerechnet werden, mit
Ausnahme
von Labor und sonstigen medizinischen Leistungen
(wie Injektionen, Verbände, Spirometrie, EKG, Akupunktur,
Lasertherapie, Infrarot, etc.).

 

Der Patient hat jedoch einen Eigenanteil von 15 % (falls man
einen Befreiungsschein hat, dann entfällt der Eigenanteil) für
alle Therapien im Heilstollen zu bezahlen. Voraussetzung für
eine Direktabrechnung ist die Kostenübernahme durch die
Kasse, mittels eines Kostenübernahmescheins (Kurmittelscheck
für eine ambulante Kur)
Nähere Informationen zum Ablauf eines Kuransuchens
 
 

Die Arztkosten (für die Anfangs-, Zwischen- und Enduntersuchungen) können bei allen Kassen nur in Verbindung mit dem Heilstollen direkt abgerechnet werden. Patienten der BARMER, DAK, TECHNIKER, KKH, der HANSEATISCHEN sowie der HAMBURG-MÜNCHNER Ersatzkasse müssen den Arzt auf jeden Fall im Heilstollen bezahlen! Sie erhalten jedoch eine Rechnung über die Arztkosten, welche Sie im Nachhinein bei der Kasse wegen Kostenerstattung einreichen können.
 

Mit folgenden Österreichischen Krankenkassen bestehen derzeit Abrechnungsvereinbarungen:
(Stand Mai 2003)

 

  • ÖSTERREICHISCHE GEBIETSKRANKENKASSE
    (Ausnahme: Tirol, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg)
  • Krankenkasse der GEWERBELICHEN WIRTSCHAFT (GW)
  • Krankenkasse der ÖFFENTLICH BEDIENSTETEN (BVA)
  • Krankenkasse der ÖSTERREICHISCHEN EISENBAHNEN (ÖBB)
  • SOZIALVERSICHERUNG der BAUERN
  • Krankenkasse des MAGISTRATS WIEN (KFA)
  • BUNDESSOZIALÄMTER (Landesinvalidenämter)
  • ÖSTERREICHISCHER BERGBAU

Für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung: Es genügt in der Regel ein vorheriges Gespräch mit der Versicherung.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. direkt an den Gasteiner Heilstollen.

Mit weiteren Krankenkassen (wie den oben angeführten) bestehen keine Abrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Kurmittelkosten (bei vorheriger Information an die Krankenkasse)
nach Beendigung
der Kur ein und erhalten einen Teil der Kosten rückerstattet.

Links zu diversen Krankenkassen


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