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Mit folgenden Deutschen Kranken- bzw. Ersatzkassen
bestehen derzeit Abrechnungsvereinbarungen: |
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Bei den oben angeführten Krankenkassen können in der Regel
85 % der Der Patient hat jedoch einen Eigenanteil von 15 % (falls man Die Arztkosten (für die Anfangs-, Zwischen- und Enduntersuchungen)
können bei allen Kassen nur in Verbindung mit dem Heilstollen
direkt abgerechnet werden. Patienten der BARMER, DAK, TECHNIKER,
KKH, der HANSEATISCHEN sowie der HAMBURG-MÜNCHNER Ersatzkasse müssen
den Arzt auf jeden Fall im Heilstollen bezahlen! Sie erhalten jedoch
eine Rechnung über die Arztkosten, welche Sie im Nachhinein bei der
Kasse wegen Kostenerstattung einreichen können. |
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Mit folgenden Österreichischen Krankenkassen
bestehen derzeit Abrechnungsvereinbarungen:
(Stand Mai 2003) |
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Für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung: Es genügt
in der Regel ein vorheriges Gespräch mit der Versicherung. |
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Mit weiteren Krankenkassen (wie den oben angeführten)
bestehen keine Abrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die
Kurmittelkosten (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) |
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